Airpark Rerik


Gedanken zur Vermietung privater zu erwerbenden Ferienhäuser


Ein Ferienhaus wird oftmals vor dem Hintergrund erworben, sich einen privaten Rückzugsraum zu schaffen, frei zu sein vom beruflichen Stress, abzutauchen in ein Umfeld nur der Familie und der Freunde, der Ruhe, des Hobbys.

Doch wie viel Zeit hat man wirklich, um ein solches Haus für sich alleine zu nutzen. Bei manch einem von uns sind es sechs Wochen, vielleicht auch, aber oftmals auch nur vier Wochen im Jahr. Dieses gilt auf jeden Fall für alle, die im Berufsleben stehen.

Vor diesem Hintergrund sollte sich ein jeder überlegen, ob das hier anzuschaffende Haus wirklich nur alleine genutzt werden soll.

Kommen Sie für sich zu dem Ergebnis, dass Sie sich eine Vermietung Ihres Ferienhauses vorstellen könnten, schlagen wir vor, sich mit den nachfolgenden Überlegungen zu beschäftigen:

Stellen Sie sich einmal vor, dass Sie dreihunderttausend Euro für das Haus mit Grundstück und dessen Einrichtung ausgeben. Davon entfallen in diesem Fall achtzigtausend Euro auf die Einrichtung. Betrachten wir diesen Wert als einen Brutto-Wert, also einschließlich neunzehn Prozent Mehr-wertsteuer.

Erwerben Sie dieses Haus nunmehr innerhalb Ihres Gewerbebetriebes und/oder melden die gewerbliche Vermietung an, so können Sie von diesem Preis bereits die Mehrwertsteuer, also in diesem Fall 47.899,16€, abziehen.

Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass auch bei allen Vermietungen diese mit Mehrwertsteuer zu erfolgen hat, und auch diese Mehrwertsteuer wieder abzuführen ist. Im Gegenzug dazu sind Sie berechtigt, bei allen Aufwendungen die Vorsteuer geltend zu machen.

Die Ferienhäuser in Rerik entstehen im Rahmen einer insgesamt zu errichtenden Anlage mit Restaurant und Wellnessbereich.

Dieses Gesamtensemble bietet Ihnen und dem Gast die Möglichkeit, zwar im Ferienhaus zu wohnen, aber gleichzeitig die Annehmlichkeiten eines Hotels zu nutzen. Er kann das Haus alleine mieten, dieses aber auch mit Hotelservice (Reinigung, Betten machen, Handtuchwechsel) 'bekommen, und letztendlich wird ihm auch das Angebot unterbreitet, Frühstück, Halb oder Vollpension zu buchen.

Eine Vermarktung der Ferienanlage wird durch TUI Deutschland erfolgen.

Im Rahmen dieser Gesamtvermarktung bietet sich Ihnen die Möglichkeit, auch Ihr Haus als Teil der Gesamtanlage anzubieten. Sie liefern das Haus, der Betreiber der Ferienanlage die Serviceleistungen. Sie haben sich also um nichts zu kümmern. Von der Vermietung bis zur Pflege und Reinigung von Haus und Grundstück werden alle Aufgaben für Sie übernommen. Durch die Bildung dieses Vermietungspools besteht die Möglichkeit der Optimierung der Vermietbarkeit.

Darüber hinaus weisen wir auf einen weiteren finanziellen Vorteil hin: Das Investitionszulagengesetz 2007 fördert die Errichtung von Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes, was für Sie bedeutet, dass Sie neben der Mehrwertsteuer in unserem Berechnungsbeispiel Investitionszulage in Höhe von 40.095,96 € erstattet bekommen. Letztendlich bezahlen Sie selber dann noch 212.004,88 €.

Überlegen Sie für sich selber, ob Sie diese Vorteile nutzen wollen. Sprechen Sie aber auch mit Ihrem Steuerberater über die für Sie optimale steuerliche Gestaltung.


Duderstadt, den 27. Dezember 2006



p.s.: Weiter optimierbar wäre das Gesamtmodell durch die Bildung einer Eigentümergemeinschaft, die dann auch die Möglichkeit hätte, für jedes Haus, welches dann Teil der Gesamtanlage wäre, Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe in Anspruch zu nehmen.

Dieses wäre dann möglich, wenn eine Investoren- und Betreibergemein¬schaft entsteht. Die Förderung könnte dann 50 % der Gesamtinvestition (wieder ohne Grundstück) betragen, soweit der jeweilige Investor die Fördervoraussetzungen nach den Grundsätzen der KMU-Förderung erfüllt.